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UrhG § 63 Quellenangabe

UrhG § 63 Quellenangabe

[ Auszug: (1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deu ... ]